Allgemeine Geschäftsbedingungen der evisible UG (haftungsbeschränkt)

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der evisible UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „evisible“ genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

1.2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von evisible hergestellten Produkte, unabhängig von ihrer technischen Form oder ihrem Medium (z. B. digitale Bilder, Abzüge auf Papier, Videos).

1.3. evisible unterscheidet zwischen Privatkunden und gewerblichen Kunden (Unternehmern). Privatkunden erwerben Lichtbilder ausschließlich zur privaten Nutzung. Gewerbliche Kunden (Unternehmer) erwerben Bilder für die geschäftliche Verwendung, wofür separate Lizenzbedingungen gelten.

1.4 Mit der Auftragserteilung, dem Kauf oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung von evisible erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, evisible stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1. Das Urheberrecht an den von evisible erstellten Lichtbildern verbleibt bei der jeweiligen natürlichen Person, die das Werk geschaffen hat (Fotograf gemäß § 7 UrhG).

2.2. Soweit die Lichtbilder durch angestellte oder vertraglich gebundene Fotografen im Auftrag von evisible erstellt wurden, stehen evisible umfassende Nutzungsrechte an diesen Werken zu. Diese umfassen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe, soweit keine anderslautenden vertraglichen Regelungen bestehen.

2.3. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Lichtbildern für den vereinbarten Zweck. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere eine gewerbliche Verwertung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von evisible.

2.4. Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung die kreative Gestaltung und Bildauffassung von evisible an. Änderungswünsche während oder nach der Produktion können gesondert in Rechnung gestellt werden.

2.5. Jede Bearbeitung, Veränderung oder Manipulation der Lichtbilder ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von evisible zulässig.

2.6. Bei jeder Veröffentlichung der Lichtbilder ist evisible zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt evisible zur Geltendmachung eines angemessenen Schadensersatzes.

3. Gewerbliche Nutzung und erweiterte Nutzungsrechte

3.1. Eine gewerbliche Nutzung der von evisible erstellten Lichtbilder (z. B. für Werbung, Marketing, Printmedien, Websites, Social Media oder Weiterverkauf) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von evisible gestattet.

3.2. Für die gewerbliche Nutzung können gesonderte Lizenzgebühren anfallen, die individuell vereinbart werden.

3.3. Eine Bearbeitung, Veränderung oder Manipulation der Lichtbilder ist ohne vorherige Zustimmung von evisible nicht gestattet.

3.4. evisible behält sich das Recht vor, eigene Werke für eigene Werbezwecke (z. B. Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden, sofern nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart.

4. Vergütung und Eigentumsvorbehalt

4.1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder in Form einer vereinbarten Pauschale berechnet. Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Spesen) sind vom Auftraggeber zu tragen.

4.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von evisible.

4.3. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die evisible nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, erhöht sich das Honorar entsprechend.

5. Haftung

5.1. evisible haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet evisible nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

5.2. evisible haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.3. evisible verwahrt die digitalen Bilddaten sorgfältig. evisible ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bei ihr gespeicherten Bilddaten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu löschen.

5.4. Der Versand und die Rücksendung von Datenträgern, Bildern und Vorlagen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

6. Datenschutz

6.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. evisible verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

6.2. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat.

6.3. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von evisible geregelt.

7. Widerrufsrecht

7.1. Für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß den Vorschriften des BGB.

7.2. Das Widerrufsrecht ist jedoch ausgeschlossen, wenn es sich um individuell angefertigte Produkte handelt, insbesondere um personalisierte Produkte oder beauftragte Dienstleistungen, die nicht zurückgegeben werden können.

7.3. Eine Stornierung von bereits vereinbarten Fototerminen ist gemäß der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung möglich. Details zu Stornierungsbedingungen und etwaigen Ausfallpauschalen werden im jeweiligen Vertrag festgelegt.

8. Gutscheine

8.1. Gutscheine sind bis zum angegebenen Ablaufdatum gültig. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

8.2. Wertgutscheine können mit anderen Rabattaktionen kombiniert werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich untersagt.

8.3. Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt evisible keine Haftung für den Ersatz von Gutscheinen.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

9.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von evisible in Essen.

9.2. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Essen vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.4. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.